Einige kleine Schritte sind noch zu gehen:
1. Sie benötigen von Ihrem Hausarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung. Dort ist vermerkt, welche Erkrankung bei Ihnen vorliegt und das aus ärztlicher Sicht eine Ernährungsberatung (nach §43 Abs.2 SGBV vom 1. April 2009) erforderlich ist.
2. Diese reichen Sie im Original mit dem jeweils ausgedruckten Kostenvoranschlag bei
Ihrer Krankenkasse zur Kostenbewilligung ein.
3. Nach erfolgreicher Genehmigung setzen Sie sich mit mir in Verbindung:
Telefon: 0 54 23 / 93 19 87 5
Mobil: 0 160 / 90 20 50 84
E-Mail: nicole.spiekermann@freenet.de
und wir vereinbaren einen ersten Termin in der Praxis.
4. Sie gehen mit der Gebühr für die Beratungen in Vorleistung (das schreibt die
Krankenkasse so vor) und bekommen dann nach Abschluss der Beratungs-
einheiten eine Teilnahmebescheinigung.
5. Diese reichen Sie wieder bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann die
genehmigte Erstattung innerhalb weniger Tage zurück.
Bei bestehenden Unklarheiten und Fragen dürfen Sie mich auch gerne vorher kontaktieren.